CheckEAA

EAA-Check für Ihre Website

Der European Accessibility Act (EAA) ist die Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17. April 2019. Sie legt Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen fest. Mit dem kostenlosen Scan von CheckEAA finden Sie typische Barrieren auf Ihrer Website und bekommen zu jedem Problem eine Lösung.

Website kostenlos prüfen

Kostenlos, ohne Konto. Automatisches Audit, keine Rechtsberatung.

Was gilt seit dem 28. Juni 2025?

In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Richtlinie um. Es gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG). Dazu gehören Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also zum Beispiel Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen.

Andere EU-Länder haben eigene Umsetzungsgesetze mit eigenen Behörden und Bußgeldern. Dieser Ratgeber beschreibt nur die deutsche Rechtslage.

Welche technischen Anforderungen sind gemeint?

Für Websites ist in der Praxis die Norm EN 301 549 maßgeblich. Ihr Kapitel 9 übernimmt für Webinhalte die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. CheckEAA prüft automatisch nach WCAG 2.2 AA und ordnet jedes Problem dem passenden Abschnitt der EN 301 549 V3.2.1 zu.

Was ein automatischer Check leisten kann

Ein Scan findet zuverlässig technische Fehler wie fehlende Alternativtexte, zu geringen Kontrast oder unbeschriftete Formularfelder. Ob ein Alternativtext inhaltlich passt oder ob ein Menü per Tastatur gut bedienbar ist, muss ein Mensch prüfen. Der Bericht ist eine Arbeitsliste, keine Bestätigung der Rechtskonformität und keine Rechtsberatung.

Quellen

CheckEAA ist ein automatisches Prüfwerkzeug und bietet keine Rechtsberatung.

EAA-Check: Website auf den European Accessibility Act prüfen | CheckEAA