Barrierefreiheit und Cookies prüfen für Webagenturen
Ihre Kunden fragen nach dem BFSG und nach Cookie-Bannern. Mit CheckEAA prüfen Sie alle Kundenseiten an einem Ort und geben Berichte mit Ihrem eigenen Logo weiter.
Website kostenlos prüfen
Was wir bei Webagenturen am häufigsten sehen
- Themes und Baukästen mit fehlenden Fokusrahmen und schwachem Kontrast
- Slider und Akkordeons, die per Tastatur nicht funktionieren
- Consent-Tools, die richtig eingebunden sind, aber einzelne Skripte nicht blockieren
- Neue Probleme nach Updates, die niemand bemerkt
- Kein Nachweis, was geprüft und behoben wurde
Gilt das BFSG für Sie?
Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihre Website gilt, hängt vor allem davon ab, ob Verbraucher über die Website einen Vertrag abschließen können. Das Gesetz erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Dienste, die über Websites oder Apps auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden (§ 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Prüfen Sie Ihren Fall mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Unabhängig vom BFSG gilt für jede Website: Das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät, etwa durch Tracking-Cookies, braucht in der Regel eine vorherige Einwilligung (§ 25 TDDDG). CheckEAA prüft beides in einem Scan, und es klickt im Cookie-Banner auch auf Ablehnen, um zu sehen, was danach noch lädt.
Unser Tipp
Mit dem Agentur-Tarif überwachen Sie bis zu 25 Websites wöchentlich und bekommen eine E-Mail, sobald nach einem Update neue Probleme auftauchen.
Quellen
- § 1 BFSG (Anwendungsbereich) (abgerufen am 4. November 2026)
- § 2 BFSG (Begriffsbestimmungen, Nr. 17 und Nr. 26) (abgerufen am 4. November 2026)
- § 3 BFSG (Barrierefreiheitsanforderungen) (abgerufen am 4. November 2026)
- § 25 TDDDG, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 4. November 2026)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C (abgerufen am 4. November 2026)
CheckEAA ist ein automatisches Prüfwerkzeug und bietet keine Rechtsberatung.