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Barrierefreiheit und Cookies prüfen für Arztpraxen und Therapiepraxen

Viele Praxis-Websites dienen vor allem der Information. Ob eine Online-Terminbuchung unter das BFSG fällt, hängt vom Einzelfall ab. Barrierefreiheit lohnt sich hier aber besonders, denn viele Patientinnen und Patienten sehen oder hören schlechter.

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Kostenlos, ohne Konto. Automatisches Audit, keine Rechtsberatung.

Was wir bei Arztpraxen und Therapiepraxen am häufigsten sehen

  • Kleine Schrift und schwacher Kontrast bei Öffnungszeiten und Telefonnummern
  • Eingebettete Terminbuchungs-Widgets, die per Tastatur nicht erreichbar sind
  • Kontaktformulare ohne Beschriftung der Felder
  • Google Fonts und Google Maps, die IP-Adressen vor der Einwilligung übertragen
  • Analyse-Tools auf Seiten zu Behandlungen, die vor der Einwilligung laden

Gilt das BFSG für Sie?

Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihre Website gilt, hängt vor allem davon ab, ob Verbraucher über die Website einen Vertrag abschließen können. Das Gesetz erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Dienste, die über Websites oder Apps auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden (§ 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Prüfen Sie Ihren Fall mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Unabhängig vom BFSG gilt für jede Website: Das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät, etwa durch Tracking-Cookies, braucht in der Regel eine vorherige Einwilligung (§ 25 TDDDG). CheckEAA prüft beides in einem Scan, und es klickt im Cookie-Banner auch auf Ablehnen, um zu sehen, was danach noch lädt.

Unser Tipp

Achten Sie bei Tracking besonders genau auf die Einwilligung. Besuche auf Seiten zu bestimmten Behandlungen können Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen.

Quellen

CheckEAA ist ein automatisches Prüfwerkzeug und bietet keine Rechtsberatung.

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